Kosten

Die Frage nach den Kosten von Zahnimplantaten ist eine der häufigsten in der täglichen Praxis – und doch kann sie nicht pauschal mit einem festen Preis beantwortet werden. In jedem Fall wird der Kostenplan in enger Abstimmung mit Ihrem behandelnden Zahnarzt von uns erstellt.

Zur Beantwortung sind verschiedene Faktoren zu betrachten, u. a.

Wie viele Zähne sind betroffen?

Sind vor der Implantation vorbereitende Maßnahmen durchzuführen?

Soll ein provisorischer Zahnersatz eingesetzt werden?

Entscheidend sind also zum einen der individuelle Befund und zum anderen die durchzuführende Behandlung. Um die Behandlungskosten zu bestimmen, wird zunächst eine eingehende Befunderhebung und Diagnostik durchgeführt und anschließend ein „Heil- und Kostenplan“ erstellt. Darin sind alle geplanten Behandlungsschritte und die anfallenden Material- und Laborkosten enthalten.

WELCHE KOSTEN ÜBERNEHMEN GESETZLICHE KRANKENKASSEN?

Im Sozialgesetzbuch V ist zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen geregelt, dass implantologisch-chirurgische Leistungen nicht zum Leistungsspektrum der zahnärztlichen Behandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und somit von den Krankenkassen auch nicht bezuschusst werden dürfen.

Allerdings gibt es im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) seit 1. Januar 2005 eine Änderung für implantologisch-prothetische Leistungen:

Das so genannte „Befundorientierte Festzuschusssystem“ legt fest, dass der gesetzlich Versicherte einen fixen Zuschuss für notwendigen prothetischen Zahnersatz erhält. Dieser Zuschuss ist vom individuellen Befund abhängig und richtet sich nicht mehr nach der Therapieform.

Das heißt: Ihre Kasse übernimmt anteilig die Kosten für eine Prothese, Brücke oder Krone. Allerdings ändert sich dadurch nichts an der Tatsache, dass Implantate nicht zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkasse gehören: Das befundorientierte Festzuschusssystem bezieht sich nur auf den Zahnersatz, nicht auf die Implantate.

WELCHE KOSTEN ÜBERNEHMEN PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN?

Die Behandlung mit Implantaten gehört zum Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung. Allerdings gibt es von Tarif zu Tarif Unterschiede, welche Kosten und welche Behandlungen erstattet werden.

Lesen Sie deshalb in Ihrem Versicherungsvertrag nach, in welchem Umfang Sie für zahnärztliche Behandlungen versichert sind und lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt einen individuellen Heil- und Kostenplan erstellen, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Möglicherweise gibt Ihre Versicherung dann eine Begutachtung des Behandlungsplans in Auftrag, um die genaue Kostenbeteiligung zu klären.

Grundsätzlich kann allerdings festgehalten werden, dass der Versicherungsumfang in der Privaten Krankenversicherung sich meist deutlich von dem der Gesetzlichen Krankenversicherung abhebt.

WAS ERSTATTET MEINE BEIHILFE BEI IMPLANTATEN?

Es ist ratsam, der entsprechenden Festsetzungsstelle einen Heil- und Kostenplan vorzulegen und um schriftliche Rückäußerung zu bitten, ob und in welcher Höhe Beihilfe gewährt werden kann. Nur so kann vor der Behandlung eine Kosten- bzw. Erstattungstransparenz geschaffen werden.